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Sonstiges
Januar 2016 | Sonstiges

Düsseldorfer Tabelle

Auf dieser Seite stehen Ihnen die Düsseldorfer Tabelle nebst Leitlinien zur Verfügung.

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Oktober 2015 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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